Die Geheimnisse des Bürgermeisters

Anfragen der Partei unterliegen NICHT dem öffentlichen Interesse

In der letzten Sitzung des Gemeinderates beantragten wir, die Gemeinderäte der Kaltenleutgebener Volkspartei, einen zusätzlichen Tagesordnungspunkt: „Private und öffentliche Bauvorhaben in Kaltenleutgeben“

1. Wir wollten die Frage klären, wie es zum Abriss des so genannten Gaisbergwirtshauses gekommen ist und ob alle Rechtsvorschriften in diesem Verfahren eingehalten wurden. Es wurde abgerissen, obwohl es sich dabei um ein erwiesenermaßen erhaltungswürdiges Bauwerk handelt!

2.
Der zweite Fall betrifft einen Bürger, der ohne Antrag und Baubewilligung sein Haus aufgestockt hat. Der Sachverhalt wurde der Baubehörde durch Anfrage eines betroffenen Nachbarn bekannt. Es wäre daher zu klären, welche Schritte die Baubehörde seither gesetzt hat. Insbesondere wäre für uns von Interesse, ob eine Baueinstellung verfügt wurde und in welcher Weise die betroffenen Anrainer ihre Rechte geltend machen konnten.
Anstatt unsere Fragen zu beantworten, wurden zu unserer Überraschung die Besucher der öffentlichen Gemeinderatssitzung auf Antrag des Bürgermeisters mit SP Mehrheit von der Teilnahme ausgeschlossen und die Punkte 1. und 2. als geheim eingestuft. Unser Einwand, wonach der Bürgermeister im letzten Amtsblatt zum Thema „Gaisbergwirtshaus“ Stellung genommen und damit die Problematik selbst veröffentlicht hat, blieb unbeantwortet. Im Gegenzug wurde vom Bürgermeister die mögliche Verletzung der Privatsphäre der Bauwerber genannt und eine Stellungnahme vorgelegt, die diese Rechtsansicht belegen sollte. Eine Recherche bei der NÖ Landesregierung hat ergeben, dass die Öffentlichkeit zu Unrecht ausgeschlossen wurde und der Bürgermeister somit rechtwidrig gehandelt hat. Durch den Ausschluss der Öffentlichkeit konnte die Frage, ob das Gerücht stimmt, wonach im Bauvorhaben Gaisberg der Bausachverständige mit seinem Büro gleichzeitig der bauausführende Architekt ist, sich also gleichsam sein eigenes Projekt bewilligt hat und ob gegebenenfalls eine Befangenheit vorläge, nicht öffentlich geklärt werden. Die Antwort ist ein Amtsgeheimnis….
Beim zweiten Fall konnte nicht öffentlich gefragt werden, warum die Baubehörde bis heute keinen Baustopp verfügt hat, obwohl die NÖ Bauordnung das zwingend vorschreibt. Weiters darf die Öffentlichkeit nicht erfahren, warum die betroffenen Anrainer ihre Rechte in einem seit Monaten notwendigen Baugenehmigungsverfahren nicht geltend machen können. Auch hier ist die Antwort ein Amtsgeheimnis…
Damit die Amtsgeheimnisse gelüftet werden können, haben wir eine Aufsichtsbeschwerde an die Landesregierung erhoben.

3. Durch eine Diskussion im Finanzausschuss und die Tätigkeit des Prüfungsausschusses wurde offensichtlich, dass bei den Bauvorhaben der Gemeinde der jeweilige Kostenrahmen beträchtlich überschritten wurde. Daher ist für den Gemeinderat von Interesse, in welcher Höhe sich diese Kostenüberschreitungen bewegen. Von besonderem Interesse sind dabei die Bauvorhaben Professorenvilla, alte Post sowie die so genannte Emmelquelle. Es verteuerte sich die Renovierung der „alten Post“ von EUR 120.000.- auf EUR 220.000 Die Renovierung der Professorenvilla kostet statt EUR 150.000 nun EUR 240.000 und bei der „Emmelquelle“ wurden die Kosten um satte 500% überschritten. Statt der ursprünglich veranschlagten ca. EUR 7.000 kostet es uns nun EUR 34.000. Diese Kostenüberschreitungen bei den öffentlichen Bauvorhaben sind für die SPÖ u nd den Bürgermeister kein Problem und somit auch kein Amtsgeheimnis……
Wir hoffen, im nächsten „Objektiv“ schon einige Geheimnisse gelüftet zu haben.
Ihr gfhr. GR Dr. Johann Schadwasser