Insgesamt 165.000 Euro Netto Direktvergabe für Haus und Hof Architekt Hadler
In der Gemeinderatssitzung vom Juni 2015 hat der "Haus und Hof Architekt" Hadler einen Rahmenauftrag über ein Volumen von EUR 93.000 Netto für die Umsetzung des Flächenwidmungsplanes erhalten. Ohne Ausschreibung. Ohne Vergleichsangebote. Dies mit den Stimmen der SPÖ und FPÖ. Da bereits EUR 72.000 Netto für das städtebauliche Leitbild im Jahr 2013 ausgegeben wurden - ebenfalls als Direktvergabe - stellt sich die Frage, ob diese Aufträge nicht als Einheit gesehen gelten. In diesem Fall wäre die Schwelle von EUR 103.500 Netto überschritten worden (ab diesem Betrag ist ein Verfahren mit mehreren Bietern durchzuführen). Nach Auskunft beim Landesrechnungshof NÖ, der Bundesarchitektenkammer sowie bei der Landesarchitektenkammer liegt diese Schwellenüberschreitung vor, da gleichartige Aufträge gemeinsam ausgeschrieben werden müssen! Sollte ein Zivilingenieur dies anfechten und dieser recht bekommen, müsste das ganze Projekt „rückabgewickelt“ werden. Der Gemeinde würden neben einer erheblichen Zeitverzögerung auch weitere Kosten entstehen (Schadenersatz und entgangener Gewinn des Mitbewerbers). Viele Zivilingenieure scheuen es allerdings sich mit so etwas zu befassen, durch derartiges entstünde nur „böses Blut“ unter Kollegen heißt es. Die ÖVP Kaltenleutgeben betreibt keine Suche nach einem derartigen Zivilingenieur, da wir glauben, dass ein Gerichtsverfahren – welches auf einem Fehler der regierenden Fraktionen SPÖ und FPÖ basiert – letztlich nur unserem Ort schaden würde. Es ist und bleibt unverantwortlich wie sorglos mit unserem Steuergeld umgegangen wird. Selbst wenn man die Ansicht vertritt, dass dies (die Aufträge unabhängig voneinander zu sehen) rechtskonform ist, hätte man die moralische Verpflichtung den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber Vergleichsangebote einzuholen. Wir von einem Auftragsvolumen von EUR 160.000 NETTO, welches SPÖ/FPÖ dem “Haus und Hof Architekten” ohne Ausschreibung zuschanzt. Auch auf EU Ebene kann man gegen derartige Fälle vorgehen – dies musste schon die Stadt Mödling erfahren. Interessierte finden unter der Rechtssache C‑29/04, Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Österreich, ein spannendes Urteil betreffend Vergaberecht im Zusammenhang mit Abfallwirtschaft. Abschließend sei noch erwähnt, dass bei kleineren Vergaben (z.B. über Straßenbauprojekte) ab ein paar tausend Euro IMMER ein Vergleichsangebot eingeholt wird!