Lärmschutzverordnung in Kaltenleutgeben

Auf unseren Wunsch haben wir in den letzten Wochen gemeinsam mit der SPÖ Kaltenleutgeben eine Lärmschutzverordnung ausgearbeitet. Diese soll nicht das Ziel haben, Sie als BürgerInnen einzuschränken, sondern einen Rahmen vorzugeben, in dem Sie sich bewegen können, um Andere nicht zu stören. Die wichtigsten Eckpunkte lauten: Generelles Arbeiten im Garten oder am Haus ist an Werktagen von 7 bis 20 Uhr möglich, am Samstag bis 18 Uhr. Insgesamt werden alle BürgerInnen angehalten, unnötiges lärmen zu unterlassen. Das betrifft zum Beispiel das unnötige Laufen lassen eines Autos oder das musizieren außerhalb der generellen Nachtruhe, die von 22 bis 6 Uhr andauert. Außerdem sind Tiere so zu verwahren, dass– abgesehen von kurzfristigem ihrer Tiergattung typischerweise entsprechenden Lautverhalten – niemand durch Geräusche unzumutbar belästigt wird.

Die gesamte Lärmschutzverordnung finden Sie demnächst auf unsere Website unter:

www.vp-kaltenleutgeben.at