Verbesserung für den Radverkehr

Die Novelle der Straßenverkehrsordnung, die am 1. April in Kraft trat, bringt einige Privilegien für Radfahrer und Radfahrerinnen.

Die Straßen gehören allen - Auto- und Radfahrern, Fußgänger und mittlerweile auch „Piloten“ von E-Scootern, Skateboard und sonstigen Fahrgeräten.

Hier finden Sie die wichtigsten Änderungen:

Vorrang am Rad

Zum einen haben Radfahrer nun Vorrang, wenn sie auf einem Radweg unterwegs sind, der parallel zu einer Straße verläuft. Will ein Pkw-Lenker abbiegen, muss er auf den Radler achten.

Reißverschluss

Außerdem hat das Fahrrad jetzt den gleichen Stellenwert wie ein Auto, wenn ein Radweg endet. Ist das der Fall, müssen sich Auto- und Radfahrer im Reißverschlusssystem einordnen.

Kinder aufs Rad

Kinder dürfen ab sofort schon ab neun Jahren mit einer Fahrradprüfung alleine mit dem Rad auf der Straße fahren. Bisher war das erst ab 10 Jahren möglich.

Wer sein Fahrrad liebt, der schiebt.

Was nicht mehr geht, ist, auf dem Zebrastreifen zu radeln. Der Biker muss sofort absteigen und sein Rad schieben.